Selbstständig – aber nicht ständig
Möglichst lange in der gewohnten Umgebung leben – das wünschen wir uns doch alle! Dennoch wird alten Menschen so manche Tätigkeit zu beschwerlich: das morgendliche Aufstehen, das Waschen, das Anziehen … Wenn Sie jemanden brauchen, der Ihnen dabei buchstäblich unter die Arme greift – wir sind da!
Diese sogenannten Leistungen der Grundpflege sind in verschiedenen Paketen aufgeteilt und gesetzlich nach SGB XI geregelt.
Gut versorgt – bestens „verarztet“
Heute noch im Krankenhaus und morgen schon raus? Da wird aus der Überraschung schnell eine Überforderung: Wer wechselt den Verband? Wer pflegt die Wunde? Wer achtet auf die richtigen Medikame? Keine Sorge – wir versorgen Sie!
Medizinische Behandlungspflege geschieht auf ärztliche Verordnung und ist gesetzlich nach SGB V geregelt.
Unsere Prämisse: Obacht, wir „menscheln“
Ob Grund- oder Behandlungspflege, ob vorübergehend oder dauerhaft – unsere qualifizierten Mitarbeiter*innen helfen Ihnen bei allen notwendigen Pflegetätigkeiten zu Hause. Sie erledigen, was Sie selbst nicht tun können, unterstützen Sie aber auch bei der Erhaltung Ihrer Selbstständigkeit. Dieses Prinzip der aktivierenden Pflege zielt darauf, die jeweiligen Fähigkeiten unserer Pflegekunden zu fördern oder zu reaktivieren und so lange wie möglich zu erhalten.
Darüber hinaus liegt uns eine ganzheitliche Arbeitsweise am Herzen. Heißt, wir schauen über den Tellerrand: Ihre individuelle Persönlichkeit wahrzunehmen und Sie mit Blick auf Ihre häusliche Umgebung zu beraten – etwa, um Stürze zu vermeiden – gehört für uns so selbstverständlich zum Hausbesuch, wie ein freundliches Gespräch und ein Lächeln!